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Auffällig gewordene Hunde oder Hunde, die von der Leinen- und Maulkorbtragepflicht befreit werden sollen, müssen einen Wesenstest ablegen.
In Nordrhein-Westfalen nehmen nur zugelassene Tierärzte den Wesenstest ab. Dabei werden die Unterordnung des Hundes, seine soziale Verträglichkeit zu Menschen und anderen Hunden und seine besondere Reaktion auf bestimmte Alltagssituationen wie Jogger, dunkel gekleidete Menschen, spielende Kinder usw. getestet.
Als Ergebnis des positiven Testes bekommt der Hund eine Befreiung von der Maulkorbtragepflicht oder / und eine Befreiung vom Leinenzwang.
Auf diesen Wesenstest bereiten wir Hund und Halter präzise vor.
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Hundeschule Ullrich Schröder
Dellmannsweg 148
45277 Essen
Tel. 0201 - 54 500 50
Fax: 0201 - 54 500 51
ab 15:30 Uhr
Genehmigt nach § 11 TierSchG
UstNr: DE 11152141292
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