Sachkundenachweis

Als Halter eines 20/40 Hundes (ausgewachsen 20kg / 40cm Widerristhöhe) muss man in  Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis  erbringen.

Von insgesamt 110 Fragen,die in 3 Themenkomplexe aufgeteilt sind, müssen bei der Prüfung 20 von 30 Multiple-Choice-Fragen korrekt beantwortet werden.
•    Teil A : Hundeerziehung
•    Teil B : medizinische Grundlagen
•    Teil C : rechtliche Grundlagen

Als Halter von gefährlichen Hunden gemäß §3 Abs.2 und Abs.3 LHundG NRW und als Halter von Hunden bestimmter Rasse gemäß §10 Abs.1 LHundG NRW muss man einen anderen Sachkundenachweis erbringen, der nur von einem amtlichen Tierarzt abgenommen werden kann.

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