Als Halter eines 20/40 Hundes (ausgewachsen 20kg / 40cm Widerristhöhe) muss man in Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis erbringen.
• Teil A : Hundeerziehung
• Teil B : medizinische Grundlagen
• Teil C : rechtliche Grundlagen
Als Halter von gefährlichen Hunden gemäß §3 Abs.2 und Abs.3 LHundG NRW und als Halter von Hunden bestimmter Rasse gemäß §10 Abs.1 LHundG NRW muss man einen anderen Sachkundenachweis erbringen, der nur von einem amtlichen Tierarzt abgenommen werden kann.